Ferienwohnung Oberschieda Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vermieter: Manfred Bambusek…. Oberschieda 18…. 95158 Kirchenlamitz
Tel. 09284 1529……….mail: m.bambusek@freenet.de
1. Gegenstand der Leistung
Gegenstand der Leistung ist die Vermietung der Ferienwohnung Oberschieda in Kirchenlamitz , Oberschieda 18, mit den darin befindlichen Gegenständen.
2. Anreise / Abreise
Die Anreise erfolgt am Anreisetag ab 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 45 Min., hat die Berechnung von einer weiteren Übernachtung zur Folge.
Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.
Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt.
Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise, erfolgt grundsätzlich nicht.
3. Sonderwünsche und Nebenabreden
sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der Bestätigung (mündlich oder schriftlich) durch den Vermieter. Bei Haustieren ist Art und Größe anzugeben.
4. Preise
Der Mietpreis ist der Preis, der pro
Übernachtung durch den Mieter an den Vermieter entrichtet wird. Der Mietpreis wird zwischen dem Mieter und dem Vermieter vereinbart und ist verbindlich. Im Mietpreis enthalten sind Endreinigung,
Heizung, Strom, und Wasser sowie Erstausstattung Bettwäsche, Geschirrtücher, Tischwäsche, Dusch- und Handtücher. Die maximale Anzahl der anreisenden Personen müssen mit den Angaben der Buchung
übereinstimmen. Überschreitungen bei Anreise oder während des Aufenthaltes berechtigen den Vermieter, die Nutzung der Wohnung zu verweigern und den Mietpreis einzubehalten. Familientreffen- und
Feiern sowie Partys sind grundsätzlich nicht erlaubt, außer es wird mit dem Vermieter individuell
vereinbart.
5. Zahlungsbedingungen
Bar bei Anreise
6. Rücktritt
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Folgende Entschädigungen sind hierfür zu leisten. Stornierungen bis zwei Wochen vor Reiseantritt sind kostenfrei. Verspätete Stornierungen oder Nichtantritt der Reise werden mit 90% des gesamten Reisepreises berechnet.
7. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienwohnung, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln.Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der Wohnung und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet dies unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort dem Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
8. Datenschutz
Ihre personenbezogenen Daten werden vom Vermieter gespeichert, sofern nicht ausdrücklich dagegen Einspruch erhoben wird. Die Weitergabe an Dritte ist selbstverständlich nicht gestattet.
9. Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B.behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel-und Sportgeräte ist ausgeschlossen
Die An-und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
10. Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden.Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z.B.Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.
Kirchenlamitz, Oberschieda den 16.03.2019